Schritt 1: Voranmeldung der Tätigkeit der Saisonbeherbergung
Sie sind verpflichtet, eine registrierungspflichtige Voranmeldung bei der Gemeinde unter www.declaloc.fr abzugeben. Diese Erklärung wird allgemein als „Registriernummer“-Verfahren bezeichnet. Diese Registrierungsnummer muss zwingend in Ihrer Vermietungsanzeige, auf digitalen Plattformen wie Airbnb, Abritel, Le Bon Coin…. sowie auf allen Papiermedien angegeben werden. Diese registrierungspflichtige Meldung betrifft sowohl Haupt- als auch Zweitwohnsitze.
Sie sind außerdem verpflichtet, einen Antrag auf Nutzungsänderung gemäß dem Bau- und Wohngesetzbuch zu stellen, wenn Sie eine möblierte Ferienwohnung vermieten, die Ihr Zweitwohnsitz ist.
Der Hauptwohnsitz darf nicht länger als 120 Tage pro Jahr vermietet werden.
Der Antrag auf Nutzungsänderung und die Registrierungsnummer können ausschließlich unter www.declaloc.fr
Mehr Informationen mit den folgenden Dokumenten:
Schritt 2: Meldung der Kurtaxe
Die Stadt La Ciotat hat auf ihrem gesamten Gebiet eine Kurtaxe eingeführt, die durch einen von ihrem Gemeinderat verabschiedeten Beschluss geregelt wird. Die Einnahmen aus der Kurtaxe werden für Ausgaben zur Förderung des Tourismus in der Gemeinde verwendet.
Alle Unterkünfte sind betroffen, sobald der Aufenthalt gegen Entgelt erfolgt, und zwar unabhängig davon, ob Sie beruflich oder privat tätig sind, selbst wenn es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt.
Die Kurtaxe wird von den Gästen der touristischen Unterkünfte direkt an den Unterkunftsanbieter oder die Online-Vermietungsplattform gezahlt.
Als Unterkunftsanbieter müssen Sie die Kurtaxe sammeln und abführen.
Die Unterkunftsanbieter sind verpflichtet, ihre Aufenthalte auf der Plattform für die Kurtaxe zu melden. Weitere Informationen zur Erhebung der Kurtaxe, zu den Befreiungsfällen, den geltenden Tarifen und den Zahlungsmittlern finden Sie unter https://laciotat.taxesejour.fr/
Mehr Informationen, zu diesen Dokumenten: