INFORMATIONEN ZUM ZUGANGSNIVEAU
Im Departement Bouches-du-Rhône sind vom 1. Juni bis einschließlich 30. September der Zugang (auch vom Meer aus), der Verkehr, der Aufenthalt von Personen sowie Arbeiten in den Waldgebieten durch einen Erlass der Präfektur geregelt und können durch einen Erlass der Gemeinde ergänzt werden. Diese Gefahrenstufen werden täglich für jedes Waldgebiet und jede Gemeinde festgelegt. Sie können ab 18 Uhr eingesehen werden. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, gelten diese Informationen für den folgenden Tag. Es ist daher wichtig, diese Informationen zu konsultieren, bevor man eine Wanderung antritt.















