Im Departement Bouches-du-Rhône sind vom 1. Juni bis einschließlich 30. September der Zugang (auch über das Meer), der Verkehr und die Anwesenheit von Personen sowie die Arbeiten in den Waldmassiven durch Präfekturerlass geregelt und können durch Gemeindeerlass geregelt werden. Diese Gefahrenstufen werden täglich für jedes Waldgebiet und jede Gemeinde ermittelt. Sie sind ab 18 Uhr abrufbar. Außer bei außergewöhnlichen Umständen gelten diese Informationen für den nächsten Tag. Es ist daher wichtig, sich vor Beginn einer Wanderung daran zu orientieren.
